Ändert sich die Beihilfeberechtigung für Kinder in der Ausbildung?

Bereits im Jahr 2007 wurde im Steueränderungsgesetz beschlossen, die Altersgrenze des Kindergeldes vom 27. auf das 25. Lebensjahr zu verkürzen. Somit endet auch die Beihilfeberechtigung mit dem 25. Lebensjahr. Das ist vor allem für Studenten von Bedeutung. Bereits bei Aufnahme des Studiums müssen sich die Studenten, und das unwiderruflich, entscheiden, ob sie im Beihilfesystem verbleiben wollen oder sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die gesetzliche studentische Krankenversicherung gewährt die Leistungen bis zum 14. Fachsemester oder bis zum 30. Lebensjahr.



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