Gibt es einen Selbstbehalt in der Beihilfe Krankenversicherung?

Bis zu 80,00 Euro jährlich können als Selbstbehalt von den Beihilfeanträgen abgezogen werden. Das setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen, wie Praxisgebühr oder Arzneimittel und ist wiederum in den Bundesländern verschieden hoch angesetzt. Die Regelung sollte grundsätzlich den Steuerzahler ein wenig entlasten, denn zur direkten finanziellen Entlastung der Krankenkassen trägt sie nicht viel bei.

Hier setzt die private Krankenversicherung für Beamte an. Dort gibt es keine Selbstbehalte, ausser diese werden vereinbart.



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