Was sind Beihilfefälle?

Nach den näheren Bestimmungen der Beihilfevorschriften (BhV) werden für die notwendigen Aufwendungen in Krankheitspflege, bei Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen, bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und bei nicht rechtswidriger Sterilisation Beihilfen gewährt. Über den Umfang und die Notwendigkeit der medizinischen Aufwendungen wird in der Festsetzungsstelle entschieden. Oft fungiert als Entscheidungsträger auch der Vertrauens- oder Amtsarzt.

Wer ist beihilfeberechtigt? Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit und ihre Familienangehörigen (nur wenn diese nicht selbst im öffentlichen Dienst tätig sind). Bei Beamten und Richter gilt: sie können hauptamtlich, voll tätig oder teilzeitbeschäftigt sein. Ehrenbeamte und ehrenamtliche Richter haben keinen Anspruch auf Beamtenbeihilfe.



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