Wer gilt als Versorgungsempfänger?

Die Beamten und Richter, die sich im Ruhestand befinden und frühere Beamte und Richter, die wegen Dienstunfähigkeit oder erreichter Altersgrenze entlassen wurden. Weiterhin Berufssoldaten, die aus dem Heer ausgetreten sind sowie Soldaten auf Zeit, die sich auf vier oder mehr Jahre verpflichtet hatten, solange sie Übergangsgebührnisse erhalten. Witwen, Witwer und Waisen, auch Halbwaisen erhalten ebenso Beihilfe, allerdings nicht für deren Ehegatten oder Kinder.



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