Wie funktioniert die Erstattung der medizinischen Aufwendungen?

Durch einen Antrag an die zuständige Beihilfestelle auf Beihilfe. Die Aufwendungen müssen für einen Antrag 200,00 Euro übersteigen. Sollten die Kosten diese Summe nicht erreichen, kann der Antrag nach dem Ablauf einer Frist von 10 Monaten (ab dem Rechnungsdatum bzw. Kaufdatum bei Heilmitteln) gestellt werden, die Aufwendungen müssen höher als 15,00 Euro sein.

Alle Aufwendungen müssen belegt werden. Auf den Belegen müssen folgende Angaben stehen: Rechnungsaussteller, behandelte Person, Rechnungsbetrag und Datum, was waren die erbrachten Leistungen genau und bei Krankheitsaufwendungen die Diagnose und die Länge der Behandlung. Innerhalb eines Jahres müssen die Beihilfeanträge gestellt werden.



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